Häufig gestellte Fragen
Wir möchten einen Pastoralrat bilden. Was muss man beachten?
Dies muss in der Stabsabteilung Recht schriftlich beantragt werden.
Wir möchten kontingentiert wählen. Muss man das beantragen?
Nein, eine Kontingentierung muss weder beantragt noch angezeigt werden.
Wir möchten die Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den KV oder PGR erhöhen bzw. herabsetzen. Was ist zu tun?
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder kann durch den Generalvikar mit Wirkung für die nächste Amtsperiode verringert oder erhöht werden. Ein formloser Antrag an den Diözesanrat (PGR) bzw. Stabsabteilung Recht (KV) ist ausreichend.
Wird das Team gemeinsamer Verantwortung gewählt oder berufen?
Beides ist möglich. Wenn Sie sich für die Wahl entscheiden, gibt es eine Wahlordnung, die an der für den PGR angelehnt ist, Sollten Sie sich für den Weg der Berufung entscheiden, empfehlen wir Ihnen eine öffentliche Bestätigung und eine Aussendung der Teams und der übrigen Gremien im Sonntagsgottesdienst.
Ich möchte gern den Formularblock für die Wahlen bestellen. Wie geht das?
Die Formularblöcke (Infos zur Wahlvorbereitung, Stimmzettel, Meldebö-gen, etc.) können unter Materialien heruntergeladen werden, am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Wie finden wir am besten geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die verschiedenen Gremien?
Hier sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Am besten starten Sie mit der Suche spätestens ein Jahr vor den eigentlichen Wahlen. Setzen Sie eine kleine Arbeitsgemeinschaft für die Suche ein, machen Sie Aushänge in Ihrer Gemeinde und berichten Sie offen von der Arbeit in den Gremien. Den besten Erfolg erzielen Sie in der Regel, wenn Sie Menschen direkt ansprechen.
Die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten gelingt vor allem dann, wenn Sie die Profile der einzelnen Gremien klar benennen können. Denn nur so wird deutlich, welche Gaben und Fähigkeiten für die einzelnen Aufgaben benötigt werden. Dann zeigt die Beziehungskultur der Gemeinde, ob Menschen einander diese Kompetenzen zusprechen und sie untereinander entdecken können.
Wo entscheiden wir am besten, wie sich die künftigen Gremien zusammensetzen sollen?
Die Zusammensetzung der künftigen Gremien wird in der Regel durch die bestehenden Gremien entschieden. Es ist aber durchaus hilfreich, auch andere Gemeindemitglieder bei der Entscheidungsfindung zu beteiligen, zum Beispiel durch eine Gemeindeversammlung oder eine Befragung von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Kirchorte.
Welche Unterstützung bietet das Bistum, um Ehrenamtliche zu qualifizieren?
Künftig wird die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) regelmäßig verschiedene Formate zur Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher anbieten.
Die Aus- und Weiterbildung Ehrenamtlicher ist strategisch von zentraler Bedeutung und wird in den kommenden Jahren deutlich verstärkt werden. Dazu gehört auch, dass in den Bereichen der Katechese, der Verkündigung, der Diakonie und der Liturgie neue Ausbildungswege eröffnet werden, die es Ehrenamtlichen ermöglichen, sich qualifiziert fortzubilden. Das gilt auch für die Themen und Kompetenzen im Bereich der Gremienarbeit. Ganz konkret ist unter anderem eine Neuauflage des Workshops “Alles, was Recht ist” für die neu gewählten Kirchenvorstände/Pastoralräte geplant.
Was machen wir, wenn es uns nicht gelingt, genügend Kandidatinnen und Kandidaten für den PGR zu finden?
Viele Menschen engagieren sich gern vor Ort, zum Beispiel in einem lokalen Leitungsteam. Es gibt aber immer wieder Dinge, die gemeinsam mit anderen für die gesamte Pfarrei besprochen werden müssen. Das kann in einem regelmäßig tagenden Pfarrei-Leitungsteam zusammen mit Delegierten aus anderen lokalen Leitungsteams besprochen werden. Manchmal sind anlassbezogene Treffen der lokalen Leitungsteams sinnvoll. Es ist auch möglich, eine regelmäßige Pfarreisynode durchzuführen, bei der alle zusammenkommen, um wichtige Dinge zu besprechen, die die gesamte Pfarrei betreffen.
Ist es möglich, die Wahlen zu verschieben?
Verschiebungen sind grundsätzlich bis zu einem Jahr möglich. Stellen Sie einfach einen formlosen Antrag (mit Begründung) an die Stabsabteilung Recht/Kirchenrecht im Bischöflichen Generalvikariat.
Sind außer der Direktwahl noch andere Formen von Wahlen möglich (zum Beispiel Briefwahl oder Onlinewahlen)?
Nein, andere Wahlformen sind in unserem Bistum derzeit nicht vorgesehen.
Muss ein Team Gemeinsamer Verantwortung gewählt werden?
Die Teams Gemeinsamer Verantwortung sollten immer eine Legitimation für ihre Arbeit haben, da sie Entscheidungen für ihren Kirchort treffen. Diese Legitimation kann durch eine Wahl erfolgen. Sie kann aber auch anders hergestellt werden, zum Beispiel durch eine Sendungsfeier im Gottesdienst oder eine Akklamation in einer Gemeindeversammlung.
Der Orientierungsrahmen für Teams Gemeinsamer Verantwortung sagt, dass die Mitglieder maximal zwei Amtsperioden lang mitarbeiten sollen. Bleibt es dabei oder kann man sich auch länger engagieren?
Eine Fluktuation in der Besetzung der Gremien bringt neue Ideen ins Spiel und ist hilfreich, um neue Wege gehen zu können. Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten sollte auf eine gute Mischung zwischen erfahrenen und neuen Mitgliedern geachtet werden. Eine längere Mitarbeit über zwei Wahlperioden hinaus ist in Ausnahmen möglich.
Müssen Gremien grundsätzlich neu gewählt werden, auch wenn sie noch nicht vier Jahre im Amt sind?
Ja. Eine Neuwahl ist auch dann erforderlich, wenn Gremien noch nicht vier Jahre im Amt sind.
Muss ein Mitglied aus dem pastoralen Team Mitglied im Team Gemeinsamer Verantwortung sein?
Nein. Die Teams Gemeinsamer Verantwortung sollten selbständig arbeiten. Allerdings sollte ein Mitglied aus dem pastoralen Team als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner benannt sein, gelegentlich an den Sitzungen teilnehmen und für entsprechende Hilfestellung und Unterstützung sorgen.
Wie ist eigentlich das Stimmrecht im Pfarrgemeinderat geregelt?
Das Stimmrecht im PGR ergibt sich aus der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Hildesheim. Demnach gibt es gewählte, geborene und berufene Mitglieder. Der PGR muss mindestens zu zwei Dritteln aus gewählten Mitgliedern bestehen. Nach der Wahl können durch den Pfarrer in Einvernehmen mit den gewählten und geborenen Mitgliedern weitere Personen in den PGR berufen werden.
Die geborenen Mitglieder sind das Pastoralteam der Gemeinde. Dabei ist vorgesehen, dass jedes geborene Mitglied sein Stimmrecht nur in einem PGR wahrnimmt, sofern es Mitglied in mehreren PGRs ist.
Wie ist die Anzahl der Mitglieder im Kirchenvorstand festgelegt? Und wer ist geborenes Mitglied?
Die Größe des Kirchenvorstands richtet sich nach der Anzahl der Gemeindemitglieder. Je größer die Gemeinde, umso größer ist der Kirchenvorstand. Gemäß den aktuellen Vorschriften gilt folgende Staffelung:
Bei bis zu 1.500 Gemeindemitgliedern sind fünf Personen in den KV zu wählen, bei bis zu 5.000 Gemeindemitgliedern acht Personen, bei bis zu 8.000 Gemeindemitgliedern zehn Personen, bei bis zu 12.000 Gemeindemitgliedern zwölf Personen, bei mehr als 12.000 Gemeindemitgliedern 14 Personen.
Die Anzahl der zu wählenden Personen kann aber auf Antrag um bis zu vier Personen erhöht oder verringert werden. Anträge sind schriftlich zu stellen an das Bischöfliche Generalvikariat, Stabsabteilung Recht/Kirchenrecht.
Neben den gewählten Mitgliedern gehören dem Kirchenvorstand an: der Pfarrer als Vorsitzender der KV, ein weiterer Geistlicher, der einen Dienstauftrag in der Gemeinde hat, ein vom PGR entsandtes Mitglied, das für den KV wählbar sein muss, der Rendant, wenn er vom Bischof ernannt wurde sowie ggf. weitere vom Bischof ernannte Personen. Alle Mitglieder verfügen über gleiches Stimmrecht.
Wir haben Schwierigkeiten, einen PGR zusammen zu bekommen. Ist in diesem Fall ein Pastoralrat eine gute Lösung?
Nein, denn ein Pastoralrat vereint die Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat. Erfahrungsgemäß stehen im Pastoralrat oft die Fragen des Kirchenvorstands im Vordergrund. Diese Tatsache würde dadurch vermutlich noch verstärkt. Menschen engagieren sich meist gern für die Fragen ihres Kirchorts. Eventuell ist die Bildung von Teams Gemeinsamer Verantwortung eine Alternative, wenn kein Pfarrgemeinderat gebildet werden kann.
Was sind die Vor- und Nachteile einer Pfarreisynode?
In einer Pfarreisynode können alle Gruppen, Gremien, Einrichtungen und Initiativen der Pfarrei vertreten sein. Diese Konstellation fördert die Wahrnehmung aller ebenso wie eine breite Meinungsbildung.
Allerdings erfordert eine Pfarreisynode sowohl eine gründliche Vor- und Nachbereitung als auch eine gute Durchführung.